SATZUNG
Hier steht die Satzung des Vereins zum Downloaden im PDF-Format zur Verfügung.
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Die Jugendordnung
§ 1 Mitglied der Jugendabteilung des TCW sind weibliche und männliche Jugendliche, sowie alle innerhalb des Jugendbereichs gewählten und berufenen Mitarbeiter.
§ 2 Die TCW-Jugend führt und verwaltet sich selbständig und entscheidet über die Verwaltung der ihr zufließenden Mittel im Rahmen der Satzung des TCW. Aufgabe der TCW-Jugend sind unter Beachtung der Grundsätze des freiheitlichen, sozialen, demokratischen Rechtsstaates:
- Förderung des Sportes als Teil der Jugendarbeit.
- Pflege der sportlichen Betätigung zur körperlichen Leistungsfähigkeit, Gesunderhaltung und Lebensfreude.
- Entwicklung neuer Formen des Sports, der Bildung und zeitgemäße Gesellung.
- Zusammenarbeit mit anderen Vereins- und Jugendorganisationen.
- Pflege der internationalen Verständigung.
§ 3 Organ der TCW-Jugend ist der Vereinsjugendausschuß.
§ 4 Der Vereinsjugendausschuß vertritt die Interessen der Jugendabteilung innerhalb des Vereins und gegenüber dem Vereinsvorstand.
§ 5 Der Vereinsjugendausschuß besteht aus:
- Vorsitzenden, dem Jugendwart
- seinem Stellvertreter
- sowie allen an der aktiven Vereinsjugendarbeit interessierten Vereinsmitgliedern
§ 6 Der Jugendausschuß tagt regelmäßig - möglichst monatlich - sowie auf besonderer Einberufung.
§ 7 Der Vereinsjugendausschuß bestimmt die Verwendung des Jugendetats.
§ 8 Der Jugendausschuß wird jährlich durch die Vereinshauptversammlung und alle 2 Jahre durch die Vereinsjugendversammlung entlastet.
Die Jugendordnung wurde in der Mitgliederversammlung am 20.04.2004 bestätigt.
