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SATZUNG

Hier steht die Satzung des Vereins zum Downloaden im PDF-Format zur Verfügung.


Die Jugendordnung

§ 1 Mitglied der Jugendabteilung des TCW sind weibliche und männliche Jugendliche, sowie alle innerhalb des Jugendbereichs gewählten und berufenen Mitarbeiter.

§ 2 Die TCW-Jugend führt und verwaltet sich selbständig und entscheidet über die Verwaltung der ihr zufließenden Mittel im Rahmen der Satzung des TCW. Aufgabe der TCW-Jugend sind unter Beachtung der Grundsätze des freiheitlichen, sozialen, demokratischen Rechtsstaates:

  1. Förderung des Sportes als Teil der Jugendarbeit.
  2. Pflege der sportlichen Betätigung zur körperlichen Leistungsfähigkeit, Gesunderhaltung und Lebensfreude.
  3. Entwicklung neuer Formen des Sports, der Bildung und zeitgemäße Gesellung.
  4. Zusammenarbeit mit anderen Vereins- und Jugendorganisationen.
  5. Pflege der internationalen Verständigung.

§ 3 Organ der TCW-Jugend ist der Vereinsjugendausschuß.

§ 4 Der Vereinsjugendausschuß vertritt die Interessen der Jugendabteilung innerhalb des Vereins und gegenüber dem Vereinsvorstand.

§ 5 Der Vereinsjugendausschuß besteht aus:

  1. Vorsitzenden, dem Jugendwart
  2. seinem Stellvertreter
  3. sowie allen an der aktiven Vereinsjugendarbeit interessierten Vereinsmitgliedern

§ 6 Der Jugendausschuß tagt regelmäßig - möglichst monatlich - sowie auf besonderer Einberufung.

§ 7 Der Vereinsjugendausschuß bestimmt die Verwendung des Jugendetats.

§ 8 Der Jugendausschuß wird jährlich durch die Vereinshauptversammlung und alle 2 Jahre durch die Vereinsjugendversammlung entlastet.

Die Jugendordnung wurde in der Mitgliederversammlung am 20.04.2004 bestätigt.